Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 2198
Wismar M 144 (W M n. 144)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 13. 1. Kläger M
(1752-1753) 13.02.1754-29.05.1754
Kläger: (2) Hartwig Ulrich von Mumm
Beklagter: N N Eckholm, Ingenieur
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)
Fallbeschreibung: Kl. hat Bekl. im Jahre 1752 43 Rtlr 24 s in bar geliehen und bis zum Dezember 1753 vergebens auf die Rückzahlung gewartet. Nachdem Bekl. versprochen hatte, die ausstehende Summe sofort zu bezahlen, wenn Kl. etwas davon abließe, verzichtete dieser auf 1/3 der Summe und vereinbart mit Bekl. die Zahlung von 4 Raten, erhält aber trotzdem nichts. Kl. bittet deshalb um die Hilfe des Tribunals, das ein Mandat erlassen und den Lohn des Bekl. pfänden soll. Das Tribunal erläßt das Mandat am 14.02. mit einer dreiwöchigen Frist und trägt dem Bekl. auf, seine Stellungnahme zu dem Fall bis zum 01.03. abzugeben. Am 13.05. meldet sich Kl. erneut, da er zwar die erste Rate von 14 Rtlr erhalten hat, die restlichen 36 Rtlr aber noch fehlen. Er bittet, dem Bekl. ein neues Mandat zuzustellen, das ihn binnen 8 Tagen den Rest des Geldes und die Anwaltskosten zahlen läßt. Das Tribunal erweitert am 14.05. die Frist auf 14 Tage. Am 27.05. bittet Kl. erneut um Hilfe, da Eckholm Wismar verlassen will. Das Tribunal erläßt ein entsprechendes Mandat, wird aber am selben Tag vom Kl. über einen Vergleich zwischen den Parteien informiert und stellt die Sache am 29.05.1754 ein.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1754
Prozessbeilagen: (7) Wechsel Eckholms vom 07.06.1752 und vom 16.12.1753; Übergabebescheinigungen des Tribunalpedells Wulff für die Mandate an Eckholm vom 14.02. und 16.05.1754; Aufstellung über Anwaltskosten Hertzbergs (3 Rtlr 41 s)
Beklagter: N N Eckholm, Ingenieur
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)
Fallbeschreibung: Kl. hat Bekl. im Jahre 1752 43 Rtlr 24 s in bar geliehen und bis zum Dezember 1753 vergebens auf die Rückzahlung gewartet. Nachdem Bekl. versprochen hatte, die ausstehende Summe sofort zu bezahlen, wenn Kl. etwas davon abließe, verzichtete dieser auf 1/3 der Summe und vereinbart mit Bekl. die Zahlung von 4 Raten, erhält aber trotzdem nichts. Kl. bittet deshalb um die Hilfe des Tribunals, das ein Mandat erlassen und den Lohn des Bekl. pfänden soll. Das Tribunal erläßt das Mandat am 14.02. mit einer dreiwöchigen Frist und trägt dem Bekl. auf, seine Stellungnahme zu dem Fall bis zum 01.03. abzugeben. Am 13.05. meldet sich Kl. erneut, da er zwar die erste Rate von 14 Rtlr erhalten hat, die restlichen 36 Rtlr aber noch fehlen. Er bittet, dem Bekl. ein neues Mandat zuzustellen, das ihn binnen 8 Tagen den Rest des Geldes und die Anwaltskosten zahlen läßt. Das Tribunal erweitert am 14.05. die Frist auf 14 Tage. Am 27.05. bittet Kl. erneut um Hilfe, da Eckholm Wismar verlassen will. Das Tribunal erläßt ein entsprechendes Mandat, wird aber am selben Tag vom Kl. über einen Vergleich zwischen den Parteien informiert und stellt die Sache am 29.05.1754 ein.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1754
Prozessbeilagen: (7) Wechsel Eckholms vom 07.06.1752 und vom 16.12.1753; Übergabebescheinigungen des Tribunalpedells Wulff für die Mandate an Eckholm vom 14.02. und 16.05.1754; Aufstellung über Anwaltskosten Hertzbergs (3 Rtlr 41 s)
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ