Vor dem öffentlichen Notar Martin Grienbach von Wiesensteig ("Wisenstaig") [Lkr. Göppingen], der dies auch beurkundet, bekennt der Priester Johann Schwarz von Ulm, dass ihm Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm die Kaplanei in der Kapelle St. Nikolaus bei Albeck ("Albegg") [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis], deren Patronatsrecht ihnen zusteht, unter den folgenden Bedingungen verliehen haben. Zum ersten hat er sich eines ehrenhaften und priesterlichen Lebenswandels zu befleißigen und die gottesdienstlichen Aufgaben in der Kapelle getreulich wahrzunehmen. Zum zweiten soll er, da die Kapelle ursprünglich als Spital gestiftet wurde, mit Rat und Zustimmung von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm dort wieder ein Spital einrichten. Er hat bis zum kommenden 29. September ("festo Michahelis archangeli adveniente") den ersten Armen oder Kranken aufzunehmen. Bis zum Ende des Jahres soll er dann einen weiteren Armen oder Kranken aufnehmen und bis zum Ende des kommenden Jahres einen dritten. Auf diese Weise soll er in den kommenden drei Jahren drei Arme oder Kranke bei sich aufnehmen. Die Aufnahme hat mit Zustimmung der Stadt Ulm zu erfolgen. Zur Aufnahme einer größeren Zahl von Bedürftigen ist er nur dann verpflichtet, wenn die materielle Lage der Kapelle dies zulässt. Die Bedürftigen hat er in dem Spital mit allem Lebensnotwendigen zu versorgen. Johann Schwarz verpflichtet sich, diese Bedingungen zu erfüllen und nur mit Zustimmung von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm daran etwas zu ändern.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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