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Kaiser Ludwig IV. verpfändet dem Burkhard von Üsenberg und dessen Erben für die dem Reich geleisteten und noch zu leistenden Dienste um 200 Mark Silber die ihm und dem Reich gehörigen Leute und Güter in den Dörfern Ober- und Niederrimsingen, Hochstetten, Achkarren, Leiselheim, Bischoffingen, Ihringen, Merdingen, Wasenweiler und in den Tälern zu Ober- und Niederrotweil und Ober- und Niederbergen sowie den Hof zu Achkarren mit allen Rechtenbis zur Wiedereinlösung und gebietet seinen und des Reiches Amtleuten, Landvögten und Vögten, dem Empfänger und dessen Erben den Besitz der Pfänder nicht streitig zu machen, sondern ihnen gegen jedermann beizustehen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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