Abt Peter von Bocholtz verpachtet an den eirbaren und fromen Hermen gehn Ryhe und seine Frau Tryngen die Mühle genant die Ryher moilen mit 2 Kampen, zusammen ungefähr 3 1/2 Morgen groß, 6 Morgen Artland, einem bentgen gelegen achter der muilen und einem brouksken auf 24 Jahre. Nach 12 Jahren kann aber der Abt kündigen (der moilen zu zwelff jaeren uffsagen), ebenso der Pächter, doch hat es jeder ein Vierteljahr vorher anzusagen. Die Pacht von 27 Maltern Roggen, veir goeder hantkeiss und eynen goeden botterweck ist am Remigiustage uff unsern kornsuller zu liefern. Wenn das Haus mit dem behanger abgebrochen werden sollte, stellt der Abt das Holz, aber der Pächter muss es holen. Den Mühlstein soll, wenn ein neuer nötig ist, die Abtei auf ihre Kosten in Neuss bestellen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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