Strafsache gegen den Klempnergesellen Heinrich Gurnick, *6.2.1915, aus Hindenburg wegen Verbrechens gegen die Volksschädlingsverordnung in Verbindung mit Diebstahl, im Zustande der Zurechnungsunfähigkeit, bzw. Volltrunkenheit (nicht als Volksschädling und Dieb verurteilt)

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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