Georg Guchtlein, seine Vormünder Riger Guchtlein zu Sünching und Paul Polster zu Langenerling (Erling) vergleichen sich mit Abt Hartung des Klosters St. Emmeram und Abt Christoph des Klosters Prüll gegen die erfolgte Zahlung einer Geldsumme zum Verzicht auf das Zimmerrecht auf einem Hof zu Sünching. S: Ulrich von Stauff zu Ehrenfels

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...