Vor dem Richter des Amts Angermund Christian Cluit und den Schöffen des Landgerichts Homberg Laurenz zu Beischeid und Johann Klein zu Stalshaus sind erschienen die Eheleute Johann in der Haselbeck und Hees, die bekanntgemacht haben, daß sie und ihre Erben das Gut Sellenborn in der Honschaft Hasselbeck im Gericht Homberg mit Ackerland und der Markgerechtigkeit in der Laupendahler Mark, das frei von Erbschatz, Zehnten, Diensten und anderen Belastungen ist, gegen den in der Nähe gelegenen Schapshof des Gerhard von Eller, Herrn von Oefte, und seiner Frau Gertrud von Ulenbroich eingetauscht haben. Die Eheleute Haselbeck haben sich verpflichtet, ihr Gut in der Haselbeck, das denen von Oefte jährlich einen Zehnten in Höhe von einem Malter Roggen, 1 1/2 Malter Gerste und 4 1/2 Malter Hafer geben muß, von dieser Belastung zu befreien. Sie haben denen von Oefte deswegen elf Morgen Ackerland weniger elf Ruten, drei Morgen zwölf Ruten Busch und drei Morgen 19 Ruten Benden übertragen gegen zwei Morgen Benden bei Brackerscheid im Morenstall. Die Eheleute haben mit Hand, Halm und Mund verzichtet und sich zu rechter Währschaftsleistung erboten. Richter und Schöffen haben ihr Urkundsgeld empfangen. - Es siegeln Richter und Schöffen.
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