Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Engelhard Rorer gegen ihn und seinen Getreuen Hans Schwab zu Guttenthau (Guttentaw) unrechtmäßig Fehde vorgenommen hatte, woraufhin sein lieber Vetter und Bruder Otto II. von Pfalz-Mosbach eine Schlichtung zwischen den Parteien vereinbart hat, nach der Kurfürst Philipp drei Räte und Engelhard Rorer dergleichen drei Vertreter entsenden und sie Ludwig von Habsberg (Hasperg), Ritter und Pfleger zu Cham (Camb), zum Obmann nehmen sollen. Der Schiedstag wurde für den Osterdonnerstag [30.03.1497] zu Bärnau (Bernaw) anberaumt. Kurfürst Philipp beauftragt und bevollmächtigt Meister Heinrich Mayer, Lizenziat, und Jakob Winter (Wintter et cetera) als seine Anwälte und Prokuratoren, die Sache mit Klage, Forderung, Einrede zu verhandeln und in einen gütlichen Schied einzuwilligen, und versichert, die Ergebnisse der Verhandlungen anzuerkennen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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