Bischöfliche Erlaubnis an Dechant und Kapitel zu St. Ludgeri, zwei Präbenden aufzulösen und das Vermögen auf die anderen Präbenden zu verteilen (1607). Auflösung derselben (1608). Unterhaltung der Kanonikerhäuser. Residenzpflicht der Kanoniker und Besetzung freier Präbenden (1624).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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