Katharina geborene Gräfin zu Tecklenburg (Teckeneburgk), Äbtissin des kaiserlich freiweltlichen Stifts Essen, behandet Johann Kerckerinck, Sohn Johann Kerckerincks, mit einer freien unhuldigen Hand an der Stiftshove Hessinck im Ksp. Billerbeck (Bilderbeck), zum Hof Ringeldorf gehörig, zu lebenslänglichem Gebrauch gegen die gewöhnlichen Abgaben. Beim Tode des Behandeten ist eine Mark essensch fällig. Die Erben behalten kein Recht an dem Hof. Die Äbtissin siegelt.