Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet den Spruch seines Hofgerichts in der Streitsache zwischen Erkinger zu Rodenstein, Marschall, und Erasmus Münch, Landschreiber zu Heidelberg, um Güter in der Gemarkung zu Wallstadt, die Philipp von Hirschberg (+) und sein Bruder als pfalzgräfliche Lehen innegehabt und in die sie zu Lebzeiten den Erkinger in Gemeinschaft gesetzt hatten. Streitpunkte sind u. a. die Trennung zwischen hirschbergischem Lehnsgut und den von Münch gekauften Äckern ebenda, wobei des Landschreiber Anwalts Hans Falck von Heidelberg eine Übereinstimmung aufgrund im Revers nicht genannter Anrainer bestreitet und bezweifelt, dass die Herren von Hirschberg als feste, fromme Edelleute Lehnsgüter verkauft hätten. Das Hofgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit des zuvor ergangenen Urteils, der rodensteinische Anwalt kündigt Appellation an das kaiserliche Hofgericht an. Richter und Räte des Pfalzgrafen in der Angelegenheit sind: Hans von Gemmingen zu Guttenberg, Hofrichter; Hans von Wallbrunn der Ältere; Dieter von Handschuhsheim; Wendel von Remchingen; Walrab von Koppenstein; Hans von Stettenberg; Hans von Gültlingen; Meister Peter Brechtel, Lizenziat; Meister Peter vom Stein von Kreuznach, Lizenziat und Hans von Sickingen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet den Spruch seines Hofgerichts in der Streitsache zwischen Erkinger zu Rodenstein, Marschall, und Erasmus Münch, Landschreiber zu Heidelberg, um Güter in der Gemarkung zu Wallstadt, die Philipp von Hirschberg (+) und sein Bruder als pfalzgräfliche Lehen innegehabt und in die sie zu Lebzeiten den Erkinger in Gemeinschaft gesetzt hatten. Streitpunkte sind u. a. die Trennung zwischen hirschbergischem Lehnsgut und den von Münch gekauften Äckern ebenda, wobei des Landschreiber Anwalts Hans Falck von Heidelberg eine Übereinstimmung aufgrund im Revers nicht genannter Anrainer bestreitet und bezweifelt, dass die Herren von Hirschberg als feste, fromme Edelleute Lehnsgüter verkauft hätten. Das Hofgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit des zuvor ergangenen Urteils, der rodensteinische Anwalt kündigt Appellation an das kaiserliche Hofgericht an. Richter und Räte des Pfalzgrafen in der Angelegenheit sind: Hans von Gemmingen zu Guttenberg, Hofrichter; Hans von Wallbrunn der Ältere; Dieter von Handschuhsheim; Wendel von Remchingen; Walrab von Koppenstein; Hans von Stettenberg; Hans von Gültlingen; Meister Peter Brechtel, Lizenziat; Meister Peter vom Stein von Kreuznach, Lizenziat und Hans von Sickingen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Nr. 5343
Konv. 249 Wallstatt - Güterstand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Pfalz
Pfalz >> Spezialia badischer Orte >> Wallstadt, Stadt Mannheim
1480 März 3 (uff dornstag nach dem sontag reminiscere)
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Hofgerichtssiegel)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: abgegangen
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Hofgerichtssiegel)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: abgegangen
Falck, Hans, von Heidelberg; Jurist, 1480
Gültlingen, Hans von; Schenk, Schultheiß zu Heidelberg, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, Küchenmeister, erw. 1480, 1488
Handschuhsheim, Dieter von; Hofmeister Pfalzgraf Philipps, Hofrichter, 1430-1487
Hirschberg, Philipp von, d.Ä.; 1450, 1477 tot, gleichnamiger Bruder des Philipp von Hirschberg, Sohn Bernhards von Hirschberg
Koppenstein, Walram (Walrab) von; Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1480
Münch (Monch, Monichen, Meinchen), Erasmus (Asmus), von Heilbronn; Landschreiber zu Heidelberg, erw. 1465, 1502
Remchingen, Wendel von; badischer Hofmeister, kurpfälzischer Haushofmeister, erw. 1461, 1493 tot
Rodenstein, Erkinger von; kurpfälzischer Marschall, Burggraf zu Alzey, ux. Margrathe von Gemmingen, erw. 1467, 1493 tot
Sickingen, Hans VI. von; Ritter, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, ux. Margarethe von Bubenhofen, erw. 1467, -1518
Stein von Kreuznach, Peter vom; Jurist, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1471, 1498
Stettenberg, Hans von; bischöflich-speyerischer Hofmeister, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, ux. Irmel von Wedelberg, -1500/01
Wallbrunn, Hans d. Ä. von; Burggraf zu Alzey, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1459, 1487 tot
Wallstadt : Mannheim MA
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:02 MESZ
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