Kurfürst Philipp von der Pfalz erhöht Hans Fuchs von Dornheim das Dienstgeld. Der Pfalzgraf hatte ihn zum lebenslänglichen Rat und Diener von Haus aus bestellt und ihm dafür als Dienstgeld 130 Gulden verschrieben. Nachdem sich Hans nun am Hof zu Heidelberg aufhalten soll, hat dieser angemerkt, dass er mit dem bisherigen Dienstgeld am Hof nicht auskäme (nit zukommen mög). Der Pfalzgraf erhöht daher sein Dienstgeld um 70 Gulden, solange er sich am Hof aufhält, was ihm jährlich gegen Quittung aus der pfalzgräflichen Kammer auszurichten ist. Ansonsten gilt seine Bestallung vom 24.2.1505 weiterhin. Hans Fuchs hat sich dabei vorbehalten, dass der Pfalzgraf ihm bei Bedarf drei- oder viermal pro Jahr die Heimreise erlauben soll, damit er das Seine versorgen könne.