Hans Bechtlin von Jesingen und mit ihm seine Ehefrau Agathe Butzin, nach ihrer auf Fürbitte erfolgten Wiederaufnahme ins Land zu Kirchheim gef., weil sie sich noch zu Lebzeiten der frühren Frau des Erstgenannten in schändlicher, unehrlicher Weise zusammengetan hatten, außer Landes gegangen waren und die Frau todkrank und im Elend zurückgelassen hatte, unter der Bedingung jedoch wieder freigelassen, dass sie an den König 20 Gulden Strafe zahlen, sich künftig wohl verhalten und dass insbesondere die Frau künftig alle bösen und unschicklichen Reden unterlässt, verpflichten sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwören U.