Gerhard von Groesbeek (Groisbeck), Bischof von Lüttich, Herzog von Bouillon, Markgraf von Franchimont, Graf von Looz, von Papst Gregor XIII. herzu bestellter Richter und Kommissar, an den gesamten Klerus: Von Dekan und Kapitel von St. Viktor in der Stadt Xanten wurden ihm 2 päpstliche Briefe präsentiert und diese legten ihm dar, dass Erzbischof Gebhard von Köln, obwohl er - Bischof Gerhard - diesen aufgrund jener päpstlichen Briefe dazu gemahnt hatte, nicht die Beschlagnahme aufhebt, die Gebhards Vorgänger Salentin gegen die Kapitelsgüter im kölnischen Vest Recklinghausen verhängt hatte. Er erfüllt ihre Bitte um Abhilfe und Schadensabwehr und zitiert den Erzbischof und dessen Kollektoren und Offiziale bzw. er befiehlt den Adressaten, diese in seinen bischöflichen Palast auf den ersten Gerichtstag nach Iudica zu zitieren, damit sie vernehmen, dass der Arrest aufgehoben wird und wie weiter nach Recht vorgegangen wird, oder begründeten Einspruch dagegen erheben. Er wird in der Sache vorgehen, ob sie erscheinen oder nicht. Die Adressaten sollen schriftlich über ihre Maßnahmen berichten. Notfalls sollen sie dieses Mandat durch Anschlag an Kirchentüren oder anderen geeigneten Orten den Betroffenen bekanntmachen. - Ankündigung der Unterschrift des Notars und des aufgedrückten bischöflichen Sekretsiegels. - Wortlaut des Anfangs und Endes der beiden Briefe Papst Gregors XIII. von 1577 September 4 und 12. Actum in civitate nostra Leodiensi et palatio nostro ibidem 1578 sexta die mensis Martii.