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Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm benachrichtigt den Magistrat zu Duisburg, dass er die Kollation der Vikarien oder Benefizien in letzterem Ort, nämlich des Altars s. Crucis et s. Sebastiani, des Altars s. s. Antonii, Jodoci et Barbarae, des Altars s. Stephani und die von der Familie von Vinckell fundierte Vikarie, über die der Magistrat bisher zu verfügen gehabt, die er aber nicht stiftsgemäß vergeben, jure devolutionis und provisionsweise bis auf Weiteres sich zugeeignet habe. Gegeben zu Düßeldorff, den 3. Januarii ao 1629. Papier. Mit aufgedrücktem Siegel und der Unterschrift des Pfalzgrafen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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