Eberhard, Dekan, und das Kapitel des Domstifts verleihen Peter Lorber und seiner Ehefrau Else und ihren Kindern die Präsenzhäuaser zum Rosengarten und zum Affen in der Grefengasse ("Grefingassin") gegen 12 Pfd. Heller Bodenzins, fällig je zur Hälfte auf Walburgis und Michaeli oder binnen Monatsfrist. Bei Zinsversäumnis werden die Beständer mit einem weltlichen Richter ausgeboten und sollen binnen vierzehn Tagen ausfahren. Festgesetzte Pön: 20 fl. Bei Verkauf der Besserung hat das Domstift das Vorkaufsrecht. Instandhaltungsklausel; auch sollen die Beständer die Rechte des Hauses wahren, "an muren, cragesteinen" usw. Nach dem Tod der Eheleute und ihrer Kinder fallen die Häuser an die Dompräsenz zurück. Zeugen: Die Domvikare Bertold von Herbistein, Herr Jakob Wyde, Rechenmeister ("rechenmeistere"), Herr Johan Sprendlingen, Präsenzmeister, und Herr Johan Kogil. "Datum a.d. millesimo quadringentesimo decimo, feria quarta ante diem sancti Bonifacii archiepiscopi sociorumque eius martirum.". Geschäftssiegel des Domstifts.

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