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Maßnahmen gegen das Holzfällen in den Ämtern der Spezialhypothek Enthält: u.a. Postierung eines Kommandos Infanterie aus Boizenburg zum Schutz von Schweriner Holzungen; Rechnung verausgabter Gelder an das Kommando; Verbot eigenmächtigen Holzfällens an Beamte der Spezialhypothek; Schlagen von Weichholz bei Redentin in der Hagenower Heide und in Toddin; herzoglich-mecklenburgische Forst- und Holz-, auch Jagd- und Wildordnung vom 29. April 1706

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Niedersächsisches Landesarchiv
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