Die Räte Graf Eberhards V. urteilen in Streitigkeiten zwischen Hans von Reischach, Vogt zu Neuenbürg, und Friedrichs Peter von Eberdingen wegen der Dienstbarkeit von dessen Gütern, die er neben seinem freien Hof in Zwing und Bann des Hans von Reischach hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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