Kurfürst Johann Georg von Brandenburg gestattet Hermann Bellin in Markow, der sich zusammen mit Kersten Lindenberg wegen 1.000 Taler für den verstorbenen Matthias Lindenberg gegen den kurfürstlichen Kämmerer Ludwig von der Gröben verbürgt hat, sich wegen Zahlungsunfähigkeit seines Mitbürgen an dessen Gütern schadlos zu halten.

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