EB Christian von Mainz bekundet, daß er aus Gnaden den Webern der Stadt Mainz, die [Besetzung der Ämter] des Heimbürgen und des 'skenko' [?] erlassen hat, unter der Bedingung, daß sie jährlich 2 d zahlen für die Leuchten auf dem St. Stephansaltar, in welcher Kirche sie auch ihre Toten begraben dürfen.