Bürgermeister, Schultheiß, Schöffen und Gemeinde zu Pfeddersheim bekunden, dass sie Meister Rufus Nickel von Odernheim mit Zustimmung Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz 5 Gulden Gülte um 100 empfangene Gulden verkauft haben. Die Stadt verpflichtet sich gegenüber Rufus, seinen Erben oder den Inhabern des Briefes zur Ausrichtung der Gülte zum Ostertag nach Odernheim, Alzey oder in eine Herberge im Umkreis von drei Meilen. Es folgen Bestimmungen zum Zahlungsversäumnis, zum Einlager mit vier Pfeddersheimer Bürgern - jeweils zwei aus Rat und Gemeinde - sowie zur Lösung der Gülte. Die Austeller kündigen das Stadtsiegel an, Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bewilligt das Geschäft auf Bitten der Stadt und kündigt sein Siegel an.