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Das Hofgericht zu Rottweil spricht ein Urteil in der Klagsache Hans Kaspar von Jestettens, Komturs zu Beuggen, gegen Hans Philipp von Knöringen, als Erben des Ritters Albrecht Völcker von Knöringen, wegen der von diesem an Friedrich von Homburg, Komtur zu Straßburg, später zu Beuggen, verkauften Gült von 10 Gulden. Die Gültverschreibung vom 6. Februar 1540 ist inseriert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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