Schenk Albrecht zu Limpurg bestätigt dem Jakob Haas zu Eschach und seiner Frau Anna Beltz die alleinige Tafern- und Schenkgerechtigkeit, die sie mit seiner Bewilligung auf ein neues Hofgut zu Eschach, oberhalb des Reichelsbachs, der durch das Dorf fließt, auf freiem Platz gelegen, übertragen haben. Sie müssen von 1 Ave Maria bis zum anderen Wein haben, dürfen keinen Wein, besonders den Kindbetterinnen abschlagen und müssen von jedem Esslinger Eimer Wein 1 Gulden Umgeld zahlen. Wegen des Bierumgelds müssen sie sich mit der Herrschaft jedesmal vergleichen. Herrengült: 1 Gulden, 12 Schilling 6 Heller Hällischer Währung, Dinckel und Haber je ein Malter und 1 Viertel; Weglöse: 10 Pfennig; Handlohen: 20 Pfennig