Georg von der Schulenburg auf Lübbenau, Lieberose und Zauche befreit die am 21. Januar 1554 abgebrannten Bürger der Stadt Lieberose auf die Dauer von 8 Jahren von Zins, Schoss und allen Diensten. Die Abgaben der nicht abgebrannten Bürger – neben und an der Baderei – sollen dem Rat zum Aufbau des Rathauses, der Torhäuser und zum gemeinen Besten für die gleiche Zeit zur Verfügung stehen. Lediglich die Bewohner der nicht abgebrannten beiden Vorstädte sollen Abgaben und Dienste wie bisher aufs Schloss leisten. "Dinstags nach Palmarum, anno tausend funfhundert und ihm funfundfunfzigsten jhare"