Die Äbtissin Agatha Rislin und der Konvent des Klarissenklosters in Söflingen [Stadt Ulm] verleihen Ulrich Schmied von Asselfingen ("Asslabingen") [Alb-Donau-Kreis] ein Lehen und eine Selde des Klosters in Öllingen ("Ellingen") [Alb-Donau-Kreis] zu Erbrecht. Lehen und Selde dürfen nicht voneinander getrennt werden und sollen in gutem Kulturzustand gehalten werden. Der Beliehene hat davon dem Kloster jedes Jahr 3 Imi Roggen, 5 Imi Fesen und 9 Imi Hafer Ulmer Maß, 12 Schilling und 4 Heller Heugeld, 3 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn zu liefern. Bei Besitzwechseln stehen dem Kloster 15 Schilling Heller als Weglöse zu. Werden Lehen und Selde verkauft, dann erhält das Kloster ein Zehntel der Kaufsumme. Fallen die Güter aber aufgrund von Tod, Krieg, Feuer oder anderen Dingen ledig, dann soll man ihren Wert schätzen und dem Kloster von dem geschätzten Wert ein Zehntel geben. Die Selde, die derzeit Gäbelin bewirtschaftet, soll künftig nicht mehr zu dem Erblehen gehören, sondern unabhängig von diesem verliehen werden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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