1480 Mai 5 - Wien Kaiser Friedrich [III.] erteilt Paul Rietter zu Nürnberg (Nüremberg) und dessen Sohn Hans Rietter, Diener des kaiserlichen Hofs, das Privileg, bei ihrem Hof oder ihrer Mühle Königsroter Mühle (gen. Kindrot) bei der Reichsstadt Dinkelsbühl (Dinckelspuhel) auf eigenem Besitz eine offene Schenkstatt und Behausung zu erbauen und zu betreiben oder gegen Zins und Gült zu verleihen derart, wie in jener Gegend Schenkstätten betrieben werden. Für Beeinträchtigungen dieses Privilegs setzt er eine Buße von 30 Mark lötigen Goldes fest, die halb des Reichs Kammer, halb Paul Rieter und seinen Erben zufällt. Sr.: der A. Ausf. Perg. - 1 Majestätssg., Rücksg.: Ringpetschaft des A. - U.: Ad mandatum domini imperatoris proprium - Kv.: Registrata - Rv. Prov.: Rieter, Kommende Nürnberg, Amt Dinkelsbühl, Vogteiamt Schneidheim RSig.: 89; Lit. B ASig.: Bü 17; 193