Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen Peter Rose und Peter Ziegler Irrungen bestehen, nachdem Peter Rose durch die Äbtissin zu St. Johann bei Alzey auf den Nikolaus-Altar im dortigen Gotteshaus präsentiert worden sei, hingegen Peter Ziegler zuvor vom Heiligen Stuhl die Pfründe erlangt habe. Der pfalzgräfliche Hofmeister, Kanzler und die verordneten Räte haben die Parteien verhört und sie gütlich dahin vertragen, dass Peter Rose dem Peter Ziegler den St. Nikolaus-Altar in der Pfarrkirche zu Ergersheim (Ergerßheym) [wüst bei Kettenheim] zustellt, Ziegler ihm dagegen den strittigen Nikolaus-Altar zu St. Johann überantwortet. Dazu soll die Bewilligung der Äbtissin eingeholt und die von Ziegler gegen Rose erlangte "condemnation" abgestellt werden. Die Parteien tragen ihre Kosten selbst und sollen unter Rechtsmittelverzicht gänzlich vertragen sein. Beide haben dies bei ihren priesterlichen Würden versichert und erhalten eine Ausfertigung.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen Peter Rose und Peter Ziegler Irrungen bestehen, nachdem Peter Rose durch die Äbtissin zu St. Johann bei Alzey auf den Nikolaus-Altar im dortigen Gotteshaus präsentiert worden sei, hingegen Peter Ziegler zuvor vom Heiligen Stuhl die Pfründe erlangt habe. Der pfalzgräfliche Hofmeister, Kanzler und die verordneten Räte haben die Parteien verhört und sie gütlich dahin vertragen, dass Peter Rose dem Peter Ziegler den St. Nikolaus-Altar in der Pfarrkirche zu Ergersheim (Ergerßheym) [wüst bei Kettenheim] zustellt, Ziegler ihm dagegen den strittigen Nikolaus-Altar zu St. Johann überantwortet. Dazu soll die Bewilligung der Äbtissin eingeholt und die von Ziegler gegen Rose erlangte "condemnation" abgestellt werden. Die Parteien tragen ihre Kosten selbst und sollen unter Rechtsmittelverzicht gänzlich vertragen sein. Beide haben dies bei ihren priesterlichen Würden versichert und erhalten eine Ausfertigung.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 273
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1499 Dezember 18 (uff mitwoch nach Lucie virginis)
fol. 417r-417v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Entscheidt zuschen hern Peter Rosen und her Peter Zieglern einer pfrund halben".
Rose, Peter; Priester, erw. 1499
Ziegler, Peter; Priester, erw. 1499
Alzey AZ
Ergersheim, abgeg. bei Kettenheim AZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:11 MEZ
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