Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen Peter Rose und Peter Ziegler Irrungen bestehen, nachdem Peter Rose durch die Äbtissin zu St. Johann bei Alzey auf den Nikolaus-Altar im dortigen Gotteshaus präsentiert worden sei, hingegen Peter Ziegler zuvor vom Heiligen Stuhl die Pfründe erlangt habe. Der pfalzgräfliche Hofmeister, Kanzler und die verordneten Räte haben die Parteien verhört und sie gütlich dahin vertragen, dass Peter Rose dem Peter Ziegler den St. Nikolaus-Altar in der Pfarrkirche zu Ergersheim (Ergerßheym) [wüst bei Kettenheim] zustellt, Ziegler ihm dagegen den strittigen Nikolaus-Altar zu St. Johann überantwortet. Dazu soll die Bewilligung der Äbtissin eingeholt und die von Ziegler gegen Rose erlangte "condemnation" abgestellt werden. Die Parteien tragen ihre Kosten selbst und sollen unter Rechtsmittelverzicht gänzlich vertragen sein. Beide haben dies bei ihren priesterlichen Würden versichert und erhalten eine Ausfertigung.