Karl Albrecht Kurfürst von Bayern (voller Titel) belehnt Markwart Gottfried [Georg] Schenk und Lothar Philipp [Ludwig] Schenk Freiherren von Stauffenberg für sich selbst und als Lehenträger von [Philipp Johann] Franz Joseph Schenk Freiherr von Stauffenberg, Domherr in Augsburg und Würzburg, und den von Johann Werner Schenk Freiherr von Stauffenberg hinterlassenen Sohn Franz [Christof] Wilhelm Schenk Freiherr von Stauffenberg mit Eberstall mit einigen dem Kurfürstentum Bayern lehenbaren Stücken und Gütern, die sie von [Joseph Wilhelm Freiherr von Stain zu Jettingen und seinen mitinvestierten Agnaten Philipp Ernst Joseph und Maximilian Christoph Albrecht Freiherren von Stain zu Jettingen und von den von Guidobald Maximilian Anton Freiherr von Stain hinterlassenen Söhnen], Markwart Franz und Carl Wilhelm Freiherren von Stain gekauft hatten. Aufgeführt werden: das Wohnhaus und der Burgstall zu Eberstall zusammen mit dem Vorhof und einem kleinen Garten, der Maierhof, der Hof zu Eberstall, ein weiterer Hof, die Badestube (Padt) in Eberstall, die Humbrechtsmühle (Haubrechtsmühl) in Eberstall, das Gericht zu Oberwaldbach (Walbach), der Maierhof in Oberwaldbach, zwei weitere Höfe, drei Lehen, zehn Hofstätten in Oberwaldbach, die steuerpflichtigen Grundstücke (Taschen) und das Fischwasser in Oberwaldbach, den Hüteplatz (Hüettstatt), alle Ehehaften, die Schmiede, die Waide, die Badestube, das Mesneramt und andere Lehen, den Wasserfluss von der Humbrechtsmühle aus der Mindel durch das Moos bis nach Jettingen zu dem Schloss fließend, einen Graben und einen Wasserfluss aus der kleinen Mindel hinab durch das Moos bis an den Knüppeldamm (Speck) von Jettingen fließend und die Graben und einen Wasserfluss aus der kleinen Mindel hinab durch das Moos bis an den Knüppeldamm (Speckh) von Jettingen fließen. Bei den einzelnen Gütern werden die Äcker und Wiesen und teilweise auch die Zinsleistungen genannt. Die Rechte des Ausstellers und anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt. Als Bevollmächtigter der Belehnten und auch im Namen von Johann Franz Schenk Freiherr von Stauffenberg, Fürstbischof von Konstanz und Koadjutor des Bistums Augsburg, hat der Licentiat und Hofgerichtsadvokat Johann Michael Hörmann die gewöhnliche Lehenspflicht geleistet, gelobt und versprochen, dem Aussteller treu und gewertig zu sein, seinen Nutzen zu fördern, vor Schaden zu warnen und die Lehen in gutem Zustand zu erhalten. Falls er von verschwiegenen Lehen erfährt, soll er diese anzeigen und auch ansonsten alles das tun und leisten, was getreue Lehenleute und -träger ihren Lehenherren von Lehens- und Rechtswegen schuldig und pflichtig sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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