Leonhard Hueber von Hegeldorf bekundet, dass Abt Ambrosius von St. Emmeram ihm Erbrecht auf dem Munckenhoff verliehen hat. Er und seine Erben sollen den Hof persönlich bebauen und davon Herren- und Gattergült sowie Stiftsleistungen, rayß, Steuer, Scharwerk, eehafft, Vogtei und die Gült in Oberotterbach (Otterbach) entrichten. S: Sebastian vom Thurn zu Neubeuern (Neuenpeurn), Ritter, Pfleger von Rottenburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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