Der Abt des Benediktinerkloster Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] Johann [Spägele] verleiht dem Ulmer Kaufmann und Bürger Augustin Merz auf Lebenszeit ein Fischwasser des Klosters, das sich von Fahlheim [Ober- oder Unter- Gde. Nersingen/Lkr. Neu-Ulm] bis Leipheim [Lkr. Günzburg] erstreckt und das zuvor Martin Ottwolf besessen hat, sowie einen Anteil am sogenannten Mantzenmähder in Weißingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg]. Er ist verpflichtet, die Güter in gutem Kulturzustand zu halten. Von dem Fischwasser hat er dem Kloster jährlich 3 Pfund und 7 Schilling Heller, 1 Fastnachtshuhn, wöchentlich einen kleinen Dienstfisch und jährlich fünf große Dienstfische zu liefern und von seinem Teil der Mantzenmähder jährlich 20 Pfund Heller Heugeld. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fallen Fischwasser und Mähder an das Kloster zurück. Wenn er die Güter zu Lebzeiten zurückgibt und nach seinem Tod stehen dem Kloster außerdem von dem Fischwasser 35 Gulden, den Gulden zu 36 Schilling gerechnet, und von dem Mähderanteil 3 Gulden als Weglöse zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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