Catharina von Wylperg, Witwe, und ihr Sohn Erasmus Schall van Bell, ältester ehelicher Sohn des verstorbenen Wilhelm Schall van Bell, ernennen in Sachen Rechtsstreit über das Patronat über den Katharinen-Altar in der Pfarrkirche S. Laurentius zu Köln, zwischen Ihnen und Johann Wischers den Jüngeren von Meschede einerseits, sowie dem Probst und Kirchmeistern der genannten Kirche andererseits, Reinhart van Bell und Rutger von der Horst zu ihren Prokuratoren im Rechtsstreit über die Praesentation des Wischer vor Johann Kempis und Michael Glaser, Doktoren der Rechte, und verordnete Kommissare des Offizialats zu Köln, sowie allen sonstigen Gerichten. Siegelankündigung der beiden Aussteller. am zweiundzwentzigsten taige Cuenmonats im vunffzehenhondertsiebenundvunffzigsten jaire

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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