König Otto [I.] bestätigt dem in der Einöde Buchonia am Ufer der Fulda auf dem von [König] Karlmann an den heiligen Bonifatius rechtmäßig geschenk...
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944 Mai 24
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 901-1050
943 Mai 24
Ausfertigung, Pergament, durchgedrücktes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Data VIIII Kalendas Iunii anno Dominice incarnationis DCCCCXLIIII indictione I; regnante Ottone serenissimo rege anno VII; actum Balgesteti
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: König Otto [I.] bestätigt dem in der Einöde Buchonia am Ufer der Fulda auf dem von [König] Karlmann an den heiligen Bonifatius rechtmäßig geschenkten Ort erbauten Kloster Fulda infolge des von Abt Hadamar überbrachten Briefes Papst Marinus' [II.] Immunität und Königsschutz, wie sie einst Pippin auf Bitte des Papstes verliehen hatte. Er bestätigt ferner die Privilegien der Päpste Zacharias und Marinus [II.]. Er befiehlt, dass außer dem Apostolischen Stuhl, dem das Kloster allein unterworfen ist, kein Geistlicher daselbst Gewalt ausüben oder ohne Einladung des Abtes die Messe lesen soll. Er bestätigt den Besitzstand des Klosters mit den Schenkungen und Zehnten der Gläubigen. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Balgstädt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Rekognoszent: Kanzler Bruno in Vertretung des Erzkaplans Fridurici
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Codex Eberhardi, Bd. 1, f. 10fv; StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 61-62 [abweichendes Datum: 944 Mai 24]; StaM, Kopiare Fulda: K 431, f. 23a
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: MGH DD O I, Nr. 55; Regest: RI II,1, Nr. 113
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: König Otto [I.] bestätigt dem in der Einöde Buchonia am Ufer der Fulda auf dem von [König] Karlmann an den heiligen Bonifatius rechtmäßig geschenkten Ort erbauten Kloster Fulda infolge des von Abt Hadamar überbrachten Briefes Papst Marinus' [II.] Immunität und Königsschutz, wie sie einst Pippin auf Bitte des Papstes verliehen hatte. Er bestätigt ferner die Privilegien der Päpste Zacharias und Marinus [II.]. Er befiehlt, dass außer dem Apostolischen Stuhl, dem das Kloster allein unterworfen ist, kein Geistlicher daselbst Gewalt ausüben oder ohne Einladung des Abtes die Messe lesen soll. Er bestätigt den Besitzstand des Klosters mit den Schenkungen und Zehnten der Gläubigen. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Balgstädt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Rekognoszent: Kanzler Bruno in Vertretung des Erzkaplans Fridurici
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Codex Eberhardi, Bd. 1, f. 10fv; StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 61-62 [abweichendes Datum: 944 Mai 24]; StaM, Kopiare Fulda: K 431, f. 23a
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: MGH DD O I, Nr. 55; Regest: RI II,1, Nr. 113
Online-Regest der Regesta Imperii (http://www.regesta-imperii.de/id/0943-05-24_1_0_2_1_1_247_113)
Die Urkunde Papst Marinus ist verloren, vgl. Germania Pontificia IV, IV, S. 367, Nr. 34 und RI I, 3, 3, Nr. 1939.
Vgl. das Privileg Pippins unter Nr. 3.
Vgl. die Urkunde Papst Zacharias unter Nr. 1.
Vgl. zur Urkunde Papst Marinus Germania Pontificia IV, IV, S. 367, Nr. 35 und RI II, 5, Nr. 171.
Die Datierung auf das Jahr 943 erfolgt nach Indiktion und Regierungsjahr.
Die Urkunde Papst Marinus ist verloren, vgl. Germania Pontificia IV, IV, S. 367, Nr. 34 und RI I, 3, 3, Nr. 1939.
Vgl. das Privileg Pippins unter Nr. 3.
Vgl. die Urkunde Papst Zacharias unter Nr. 1.
Vgl. zur Urkunde Papst Marinus Germania Pontificia IV, IV, S. 367, Nr. 35 und RI II, 5, Nr. 171.
Die Datierung auf das Jahr 943 erfolgt nach Indiktion und Regierungsjahr.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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