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König Otto [I.] bestätigt dem in der Einöde Buchonia am Ufer der
Fulda auf dem von [König] Karlmann an den heiligen Bonifatius rechtmäßig
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 901-1050
943 Mai 24
Ausfertigung, Pergament, durchgedrücktes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Data VIIII Kalendas Iunii anno Dominice incarnationis DCCCCXLIIII indictione I; regnante Ottone serenissimo rege anno VII; actum Balgesteti
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: König Otto [I.] bestätigt dem in der Einöde Buchonia am Ufer der Fulda auf dem von [König] Karlmann an den heiligen Bonifatius rechtmäßig geschenkten Ort erbauten Kloster Fulda infolge des von Abt Hadamar überbrachten Briefes Papst Marinus' [II.] Immunität und Königsschutz, wie sie einst Pippin auf Bitte des Papstes verliehen hatte. Er bestätigt ferner die Privilegien der Päpste Zacharias und Marinus [II.]. Er befiehlt, dass außer dem Apostolischen Stuhl, dem das Kloster allein unterworfen ist, kein Geistlicher daselbst Gewalt ausüben oder ohne Einladung des Abtes die Messe lesen soll. Er bestätigt den Besitzstand des Klosters mit den Schenkungen und Zehnten der Gläubigen. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Balgstädt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Rekognoszent: Kanzler Bruno in Vertretung des Erzkaplans Fridurici
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Codex Eberhardi, Bd. 1, f. 10fv; StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 61-62 [abweichendes Datum: 944 Mai 24]; StaM, Kopiare Fulda: K 431, f. 23a
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: MGH DD O I, Nr. 55; Regest: RI II,1, Nr. 113
Online-Regest der Regesta Imperii (http://www.regesta-imperii.de/id/0943-05-24_1_0_2_1_1_247_113)
Die Urkunde Papst Marinus ist verloren, vgl. Germania Pontificia IV, IV, S. 367, Nr. 34 und RI I, 3, 3, Nr. 1939.
Vgl. das Privileg Pippins unter Nr. 3.
Vgl. die Urkunde Papst Zacharias unter Nr. 1.
Vgl. zur Urkunde Papst Marinus Germania Pontificia IV, IV, S. 367, Nr. 35 und RI II, 5, Nr. 171.
Die Datierung auf das Jahr 943 erfolgt nach Indiktion und Regierungsjahr.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.