Revers der Gemeinde des Dorfs zu Grötzingen gegen die Markgrafen Bernhard und Ernst von Baden über die Erlaubnis, eine Lache ihrer Allmend, im Bruch gelegen, zu einem Weier zu fassen, wogegen sie der Herrschaft den vierten Fisch geben und dem herrschaftlichen Küchenmeister das Fischvorkaufsrecht einräumen sollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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