Die Grafen Ludwig und Albrecht Georg von Stolberg-Wernigerode, in Vollmacht der Grafen Heinrich X. und Christoph I. sowie in Vormundschaft ihrer Vettern, erklären die Stadt Wernigerode für schadlos bezüglich einer Schuldverschreibung über 4.000 Rheinische Goldgulden gegen Joachim von der Schulenburg. Monntags ihnn denn Heiligenn Osternn. Siegel eines der beiden Aussteller in Holzkapsel am Pressel

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