Nebenrezeß zwischen Kloster Schussenried und der Grafschaft Friedberg-Scheer mit Zusatzbestimmungen zum Rezeß von 1735: Kloster Schussenried verspricht ein Douceur (Erkenntlichkeit) von 4 000 fl und Nachlaß an den friedberg-scheerischen Schulden, verlangt aber Bezahlung bzw. Rückerstattung der auf Braunenweiler aufgenommenen Kapitalien, vom 28. November 1737 - Ausfertigung mit aufgedrucktem Lacksiegel des Priors und Subpriors

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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