Herzog Heinrich XIV. von Niederbayern bestätigt die zwischen Abt Albert und dem Konvent von St. Emmeram einerseits und Ruprecht von Haidau, seiner Ehefrau Offmey und ihrem Sohn Karl andererseits getroffene Vereinbarung (gewerft) über die Verleihung klösterlichen Guts in Luckenpaint als Leibgeding [siehe Nrr. 334 und 335]. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv