Vor dem Freiburger Gericht verzichtet Walther Schnewlin in seiner Streitsache mit dem Kloster Oberried wegen 2 Juchert Äckern, nachdem vor dem Gericht durch Zeugen festgestellt worden ist, dass Schnewlin für den vorliegenden Fall sich bereits dem Spruch des Gerichts zu Haslach unterworfen hatte, und dieses Gericht auch bereits zugunsten des Klosters entschieden hat, auf ein weiteres gerichtliches Verfahren.