Belehnung derer von Langenschwarz mit den Lehen zu Langenschwarz durch Abt Amand von Fulda
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Urk. 80, 294
Urk. 80, R IX Fulda, Adelsarchiv
Urk. 80 Reichsabtei Fulda: Adel [ehemals: Urkunden R IX]
Reichsabtei Fulda: Adel [ehemals: Urkunden R IX] >> Langenschwarz, von
1753 Juli 13
Ausfertigung, Pergament, an Pergamentstreifen anhängendes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geben ist in unser Stadt Fulda freytags den 13ten Julii im 1753ten Jahr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Fulda. - Amand [von Buseck], Bischof und Abt zu Fulda, belehnt die Söhne des verstorbenen Johann Anton von Langenschwarz und Caspar Dietrich von Langenschwarz mit den Lehen zu Langenschwarz. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Fulda. - Amand [von Buseck], Bischof und Abt zu Fulda, belehnt die Söhne des verstorbenen Johann Anton von Langenschwarz und Caspar Dietrich von Langenschwarz mit den Lehen zu Langenschwarz. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Urkunde gleich mit Urk. 80 Nr. 295
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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