Friedrich Graf zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in Baar und Herr zu Husen im Kintzgertal eignet in gleicher Weise die seit alters zu Schloss Klingenstein gehörigen genannten Güter, die Philipp und Jakob Schencken von Winterstetten bisher zu Ehrenstein, Wippingen und Arnegg als Erbe ihres Vaters Bernhard Schenck von Winterstetten und als Mannlehen des Grafen besessen - in Ehrenstein: Hans Geisele, Jorg Neer, Kilian Haintz, Peter Konenman, Peter Keller, Erasmus Braun, Vetzman, Peter Harder, Müller zu Hohlenstein; in Wippingen: Jers Kölli, Hans Fesch, Thoman Mantz, Anna Hainlerin, Michel Harderer, Hans Mantz; in Arnegg: Mathis Lang, Hans Schwertlin, sowie 60 Jauch. Wald.
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Friedrich Graf zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in Baar und Herr zu Husen im Kintzgertal eignet in gleicher Weise die seit alters zu Schloss Klingenstein gehörigen genannten Güter, die Philipp und Jakob Schencken von Winterstetten bisher zu Ehrenstein, Wippingen und Arnegg als Erbe ihres Vaters Bernhard Schenck von Winterstetten und als Mannlehen des Grafen besessen - in Ehrenstein: Hans Geisele, Jorg Neer, Kilian Haintz, Peter Konenman, Peter Keller, Erasmus Braun, Vetzman, Peter Harder, Müller zu Hohlenstein; in Wippingen: Jers Kölli, Hans Fesch, Thoman Mantz, Anna Hainlerin, Michel Harderer, Hans Mantz; in Arnegg: Mathis Lang, Hans Schwertlin, sowie 60 Jauch. Wald.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 U 930
Söflinger Regesten Nr. 919
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 Söflingen, Klarissenkloster
Söflingen, Klarissenkloster >> 1. Urkunden >> 1.7 1501-1550 >> Konrad Aittinger von Ulm, gewesener Stadtschreiber daselbst und Notar, beurkundet die Übergabe der Güter in Ehrenstein, die Entlassung der Hintersassen daselbst aus ihrem bisherigen Untertanenverhältnis und ihre Eidelsleistung, laut eingerückter Eidesformel, an das Kloster. Sie erfolgte vor ihm und den Zeugen in Gegenwart der Äbtissin Cordula von Reischach, Ursula Kinigin, Schreiberin, Erasmus Rauchschnabel, Richter, des Rats und Bürger zu Ulm, Pflegers, Jorg Schmucker, Hofmeisters und des Zinsers Hans Reuschacher von Seiten des Klosters als Käufer, und des Philipp Schenk von Winterstetten, zugleich gemäss eingerückter Vollmacht (s. U 926) in Vertretung seines Bruders Jakob, als Verkäufern, laut Verkaufsbrief vom 19. Juli 1539 (s. U 920). Eingerückt ist die Urkunde Friedrichs Graf von Fürstenberg vom 18. Juni 1539 (s. U 919).
1539 Juni 18 (uff Mitwochen nach Sant Veits des hailigen Marterers tag)
Urkunden
Konrad Aittinger von Ulm, gewesener Stadtschreiber daselbst und Notar, beurkundet die Übergabe der Güter in Ehrenstein, die Entlassung der Hintersassen daselbst aus ihrem bisherigen Untertanenverhältnis und ihre Eidelsleistung, laut eingerückter Eidesformel, an das Kloster. Sie erfolgte vor ihm und den Zeugen in Gegenwart der Äbtissin Cordula von Reischach, Ursula Kinigin, Schreiberin, Erasmus Rauchschnabel, Richter, des Rats und Bürger zu Ulm, Pflegers, Jorg Schmucker, Hofmeisters und des Zinsers Hans Reuschacher von Seiten des Klosters als Käufer, und des Philipp Schenk von Winterstetten, zugleich gemäss eingerückter Vollmacht (s. U 926) in Vertretung seines Bruders Jakob, als Verkäufern, laut Verkaufsbrief vom 19. Juli 1539 (s. U 920). Eingerückt ist die Urkunde Friedrichs Graf von Fürstenberg vom 18. Juni 1539 (s. U 919).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:41 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
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- Söflingen, Klarissenkloster (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- 1.7 1501-1550 (Gliederung)
- Konrad Aittinger von Ulm, gewesener Stadtschreiber daselbst und Notar, beurkundet die Übergabe der Güter in Ehrenstein, die Entlassung der Hintersassen daselbst aus ihrem bisherigen Untertanenverhältnis und ihre Eidelsleistung, laut eingerückter Eidesformel, an das Kloster. Sie erfolgte vor ihm und den Zeugen in Gegenwart der Äbtissin Cordula von Reischach, Ursula Kinigin, Schreiberin, Erasmus Rauchschnabel, Richter, des Rats und Bürger zu Ulm, Pflegers, Jorg Schmucker, Hofmeisters und des Zinsers Hans Reuschacher von Seiten des Klosters als Käufer, und des Philipp Schenk von Winterstetten, zugleich gemäss eingerückter Vollmacht (s. U 926) in Vertretung seines Bruders Jakob, als Verkäufern, laut Verkaufsbrief vom 19. Juli 1539 (s. U 920). Eingerückt ist die Urkunde Friedrichs Graf von Fürstenberg vom 18. Juni 1539 (s. U 919). (Archivale)