Revers des Johann von Gymnich und seiner Ehefrau Nesa, dass er von der Abtei Siegburg mit der Vogtei zu Gymnich, wie sie vordem sein Vater zu Lehen getragen, belehnt worden sei und deshalb jährlich 31 goldene Schilde aus den Gerichtseinkünften beziehen soll, jedoch wenn letztere nicht ausreichen werden, er keinen Rückgriff auf die Abtei oder deren Güter zu Gymnich nehmen könne, auch bei Klagen gegen ihn sich auf der Abtei einzustellen habe und von 5 Schiedsmännern die Entscheidung gewärtigen wolle.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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