Günther Graf und Herr zu Schwarzburg (Swartzpurg), Enkel (tiehter) des verstorbenen Johannes Graf zu Schwarzburg, beurkundet, daß er mit Einverständnis des Fürsten und Herren Johannes Bischof zu Würzburg (Wirtzpurg) und von Hermann Graf von Orlamünde, in Vertretung für den Dechant und das ganze Kapitel des Stifts zu Würzburg, Herrn Konrad von Egloffstein (Eglofsteyn), Deutschmeister (Meister dutsches ordens in dutschen und welischen landen) und dem Deutschen Orden seine bei Mergentheim auf dem Kitzberg gelegene Burg Neuhaus (Nuwehus), die der A. vom Bischof zu Würzburg zu Lehen hat, mit allen Rechten und Einkünften, insbesondere auch die Dörfer Markelsheim (Marckelsheim), Igersheim, Harthausen (Harthusen), Neuseß (Nuwenseß), Apfelbach und Althausen (Althusen) um 15.100 rheinische (rinischem) Gulden verkauft hat, wobei ein Wiederkaufsrecht vereinbart wurde und Mergentheim oder Prozelten (Brotselden) als Zahlungsort festgelegt wurden.
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