Nachdem sich zwischen Äbtissin und Konvent des Klosters Klarenthal einerseits und den Besitzern bestimmter Güter in Mosbach andererseits Streitigkeiten ergeben haben - das Kloster hat die Güter gerichtlich eingeklagt, da eine jährlich fällige Gült von 3 Gulden ausständig ist, die für ein dem alten Schultheißen Casper vom Kloster gewährtes Darlehen von 60 Gulden zu entrichten ist -, vermittelt Graf Philipp von Nassau einen Vergleich: Die Besitzer der Güter versprechen, anstelle der Hauptsumme, der rückständigen Gülten und der entstandenen Kosten und des erlittenen Schadens dem Kloster in zwei Raten 80 Gulden zu zahlen, und zwar 40 Gulden im nächstkommenden Herbst, spätestens bis Weihnachten, die anderen 40 Gulden zur Kornernte über ein Jahr, spätestens bis Bartholomäustag.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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