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Mainz (Mariengreden): Die Richter des Mainzer Stuhles beurkunden, dass der Rechtsstreit zwischen dem Stift St. Maria ad Gradus zu Mainz einerseits...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 11 Orte, Buchstabe M >> 11.1 Mainz >> 11.1.30 Mainz (Mariengreden)
1240 April 9
Original-Pergament, Siegel ab
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Mainz (Mariengreden): Die Richter des Mainzer Stuhles beurkunden, dass der Rechtsstreit zwischen dem Stift St. Maria ad Gradus zu Mainz einerseits und Heinrich und Helfrich, Söhnen des verstorbenen Heinrich v. Rüdinkheim andererseits über Neuland und Zehnten bei Diebach und Güter des Stiftes in Hagenau, in deren Besitz Heinrich und Helfrich ihrem Vater nach Erbrecht gefolgt sein wollen, durch Vermittlung von Konrad, Abt von St. Alban zu Mainz und Ritter Konrad v. Bergen in der Weise beigelegt wurde, dass Heinrich und Helfrich die genannten Güter dem Kloster auftrugen und zusammen mit Helfrichs Verlobter, Tochter des Konrad v. Bergen, und Heinrichs Gemahlin sie auf Lebzeiten gegen einen Jahreszins von sieben Schillingen zurückerhielten. In dieses Verhältnis kann auch noch eins der Kinder des Helfrich eintreten. Danach sollen die Güter jedoch dem Stift heimfallen. Geraten die Schuldner mit der Zinszahlung zwei Wochen in Verzug, so haben sie den doppelten Zins als Strafe zu zahlen