Klage der Gemeinden Merten und Trippelsdorf gegen den Freiherrn von Weichs wegen des Rechts des Holzsammelns und des Weidgangs in den Waldungen des von Weichsschen Gutes zu Merten gen. die Fuchsgasse, ferner wegen der Weigerung des Gutspächters, zur Unterhaltung der Nachbarwege, zum Pfarrhausbau und Glocken beizutragen