Gilg Schaber aus Hirschau, Rottenburg am Neckar zugehörig, wegen begangener Wildfrevel - allein oder zusammen mit anderen aus Kiebingen und Wurmlingen - etliche Zeit zu Tübingen gef., jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung, alle Unkosten und eine Strafe von 20 fl zu bezahlen, künftig kein Waidwerk mehr zu betreiben, sondern andere Wilderer anzuzeigen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U.