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Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall (Kläger) und Ludwig von Morstein zu Niedernhall (Beklagter) vergleichen ihre auf dessen gleichnamigen Vater zurückgehenden und schon seit Jahren herrschenden, beim kaiserlichen Kammergericht anhängigen Rechtsstreitigkeiten um Dienste und Abgaben der innerhalb der Haller Landheg in Bibersfeld, Wackershofen (Waickershouen) und anderen Orten gesessenen morsteinischen Untertanen zu deren Instandhaltung ("an dieselbigen heeg vnd schleg zugehn, grabengelt zugeben, zennt Recht zu halten vnd denen von hall ... zentpflicht zulaisten") und regeln detailliert die künftigen Ansprüche und Pflichten der Parteien.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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