Ehevertrag zwischen Alexander Dieterich Wolfskehl von Reichenberg, Sohn des + Johann Erhard Wolfskehl von Reichenberg auf Üttingen und Lindflur, hochfürstlich-würzburgischer Rat und Oberamtmann zu Kemblingen und Homburg, und der Ww. Anna Juliana geb. Landschad von Steinach, und Anna Margaretha von Bettendorf, Tochter des Franz Reinhard, kurmainzischer Geheimer Rat, Obrist-Leutnant zu Pferd und Oberamtmann der Ämter Miltenberg und (Stadt) Prozelten, und der Anna Margaretha geb. von Sternenfels. Anna Margaretha soll 500 Gulden Rhein. Währung, den Reichstaler zu 1 1/2 Gulden, als Heiratsgut mitbringen, das Alexander Dieterich mit 500 Gulden widerlegen und sie ferner mit 500 Gulden bemorgengaben soll, wovon sie insgesamt (von 1500) jährlich eine Gülte von 75 Gulden erhalten soll. Das Heiratsgut soll der Ehemann genügsam auf seinen Anteil der Güter, die er durch brüderliche Teilung erhielt, versichern. Alexander Dieterich oder seine Erben sollen seiner Efr. einen Wittumssitz zuweisen und daneben als Unterhalt gen. Fruchtgülten Würzburger Eich und Maß, genügend Gärten und Wiesen für die Haltung von vier Rindern, 50 Klafter Brennholz oder für das Holz 50 Gulden Fränkisch oder auch für den Wittumssitz 50 Gulden Fränkisch. Im Todesfall eines Ehepartners oder beider sind für die genannte verschiedenen Fälle, z. B. dass Kinder bzw. keine Kinder aus der Ehe hervorgehen sollten, über Wittumssitz, Beisitz, Dritt-Teil, erworbenes und zugebrachtes Gut, dessen Weitervererbung sowie über Wiederheirat des überlebenden Partners und Erbbeteiligung von Kindern aus zweiter Ehe, genannte Regelungen getroffen worden. Die Heiratsberedung soll nichtig sein, wenn einer der Ehekandidaten vor dem Vollzug der Ehe sterben sollte.