Georg Truchsess von Waldburg entlässt für sich selbst und auch namens seines Bruders Heinrich Magdalena Mörlin zu Seibranz, eheliche Tochter des Christian (Crista) Mörlin und der Margaretha Röchler, samt ihrem Sohn Hans Lobegker gegen Zahlung von 7 fl rh, deren Empfang er hiermit zugleich quittiert, aus ihrer beider Leibherrschaft. Auch namens ihrer Erben entbindet der Aussteller genannte Magdalena von ihrem Eid, spricht sie mit Leib und Gut und ihrem Sohn, auch allen künftigen Kindern von der Eigenschaft und den daraus resultierenden Beschränkungen, Pflichten, Lasten und Dienstbarkeiten los und stellt ihr frei, ab sofort nach Belieben bei Herren oder Städten Schutz und Schirm oder Bürgerecht anzunehmen, wo immer sie will. Sofern sie der Herrschaft Waldburg steuerbare liegende Güter besitzt, soll es mit diesen gemäß dem Vertrag gehalten werden, den die truchsessische Familie mit der dortigen Landschaft abgeschlossen hat. Auch gilt der Vorbehalt, dass die Freigelassene, sollte sie jemals wieder in die Herrschaften des Ausstellers oder seines Bruders ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder sich auf anderem Weg mit ihnen vergleichen muss.