Hans Honburger, Sohn des verstorbenen Gallus, zu Hilzingen reversiert für sich und die Erben der verstorbenen Hans Mayer, Caspar Schlatter und Simon Adler gegenüber Benedikt [Pfeiffer], Abt der Klöster Petershausen und St. Georgen zu Stein am Rhein, über die inserierte Belehnung mit dem näher bezeichneten Gütern bei Staufen als Erbzinsehen. Zins und Ehrschatz sind näher beschrieben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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