Der Offizial des Propsts des Dreifaltigkeitsstifts zu Speyer entscheidet in der Klagesache des Konrad, eines Pfründners des Stifts, und seiner Mutter Mechthild von Ingersheim gegen Berthold Zimmermann von Ensingen wegen eines Zinses von fünf Malter Roggen Gült aus dessen Hof zu Ensingen.